
Klasse D
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: | 24 Jahre 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation |
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt) | |
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb | |
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt | |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Klasse B |
Beinhaltet Klasse: | D1 |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis / Gutachten |
Erste-Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |
Klasse DE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: | 24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse D |
Beinhaltet Klasse: | D1E, BE; C1E bei Besitz von C1 |
Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis / Gutachten |
Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |