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Kraftrad

Kraftrad

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

bbH 45 km/h
Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm³ – Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

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